Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise

Diese Internetseite (www.rwb-vorsorge.at) der RWB Partners GmbH stellt keine Beratungsleistung oder ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Für vollständige Informationen über die einzelnen Produkte müssen die jeweiligen Verkaufs- und Vertragsunterlagen ausgewertet werden, die bei der RWB PrivateCapital GmbH, Grabenweg 3, 6020 Innsbruck, in deutscher Sprache erhältlich sind. Interessierte sollten sich vor einem Vertragsschluss von ihrem Finanzdienstleister weitergehend informieren.

 

Anlegerrechte

Kundenservice
Mit Fragen und Anliegen können sich Anleger an unseren Kundenservice wenden.

 

Online Streitbeilegungsplattform der EU
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage). Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: schlichtung@rwb-ag.de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

 

BVI-Ombudsstelle
Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwendung des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), haben wir uns bereit erklärt, am Streitbeilegungsverfahren vor der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des deutschen BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. teilzunehmen. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. lauten:
Büro der Ombudsstelle,
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.,
Unter den Linden 42,
10117 Berlin,
Deutschland,
Telefon: 0049-30-6449046-0,
Telefax: 0049-30-6449046-29,
Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de,
Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de

 

Rechtsstreitigkeiten
Neben den Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung und dem individuellen regulären ordentlichen Rechtsweg stehen Anlegern zur kollektiven Rechtsdurchsetzung als Klageverfahren die zivilprozessuale Musterfeststellungsklage gemäß den §§ 606 ff. der deutschen Zivilprozessordnung und das Kapitalanleger-Musterverfahren gemäß dem deutschen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ("KapMuG") zur Verfügung. Österreichischen Anlegern stehen jedenfalls die oben beschriebenen Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten gemäß dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Anleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Republik Österreich, die als Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes ("KSchG") zu qualifizieren sind, können nach Wahl des Verbrauchers Klagen entweder beim zuständigen österreichischem Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers oder beim zuständigen Gericht am Sitz der Emittentin einbringen. Hinsichtlich kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten in Österreich wird zudem auf die so genannte Sammelklage österreichischer Prägung und die Verbands- und Verbands-Muster-Klagen nach den §§ 28 ff. KSchG verwiesen.